EU AI Act für Unternehmen: Welche Risikoklasse gilt für Ihr System — und was ist bis wann zu tun?
Zuletzt geprüft: 23. Juli 2026
Der AI Act sortiert KI-Systeme nicht nach Modell, sondern nach Einsatzzweck: Dasselbe Basismodell kann in einem Anwendungsfall minimal riskant sein und im nächsten hochriskant. Vier Klassen entscheiden über die Pflichten: verboten, hochrisiko, begrenzt riskant, minimal riskant. Der Irrtum, der Unternehmen am häufigsten teuer wird: KI-gestütztes Recruiting gilt fast immer als Hochrisiko — auch wenn es sich nur wie eine Zusatzfunktion in der Bewerber-Software anfühlt.
Welche vier Risikoklassen unterscheidet der AI Act?
Die Einstufung hängt am Einsatzzweck, nicht am Modell: Dasselbe Foundation Model kann in einem Use Case minimal riskant sein und im nächsten hochriskant. Die Klasse ist damit eine Eigenschaft des konkreten Anwendungsfalls — nicht der Technologie dahinter. Die meisten Unternehmens-Use-Cases landen in den beiden mittleren Klassen.
Art. 5 — seit Februar 2025
Social Scoring, manipulative Systeme, biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum. Absolutes Verbot, keine Ausnahmen.
Annex III
Bewerbungsprüfung, Leistungsbeurteilung, Bonitätsbewertung, Predictive Policing. Konformitätsbewertung, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Registrierung.
Art. 50 — Kennzeichnungspflicht
Chatbots, KI-generierte Inhalte, Emotionserkennung. Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
Der Großteil aller Systeme
KI-gestützte Suchfunktionen, Spam-Filter, Empfehlungssysteme, einfache Automatisierung. Keine AI-Act-Pflichten, DSGVO bleibt aber anwendbar.
Bis wann muss mein System die Anforderungen erfüllen?
Die Fristen laufen gestaffelt, nicht auf einen Stichtag: Verbote und Transparenzpflichten gelten längst, General-Purpose-AI-Pflichten seit August 2025. Die große Verschiebung betrifft Hochrisiko-Systeme nach Anhang III — deren Pflichten wurden vom Digital Omnibus um 16 Monate auf Dezember 2027 verschoben, während Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten unverändert früher greifen.
Verbotene Praktiken in Kraft: Art. 5 (Social Scoring, manipulative Systeme u. Ä.) sowie KI-Kompetenzpflichten (Art. 4) gelten seither.
Pflichten für General-Purpose-AI: Anbieter von Basismodellen, Governance-Strukturen und Bußgeldregime greifen.
Transparenz- & Registrierungspflichten: Allgemeine Informations- und Registrierungspflichten für KI-Systeme werden anwendbar.
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Art. 50 Abs. 2 (Kennzeichnung KI-generierter Inhalte) wird anwendbar.
Hochrisiko-Systeme (Anhang III) — verschoben: Neue Frist durch Digital Omnibus (Einigung 07.05.2026) — 16 Monate später als ursprünglich geplant. Inhaltliche Pflichten (Art. 6–27) unverändert.
Hochrisiko als Sicherheitsbauteil (Anhang I): KI als Sicherheitskomponente in bereits regulierten Produkten (z. B. Maschinen, Medizinprodukte) — eigene, spätere Frist.
Was hat der Digital Omnibus konkret geändert?
Der Digital Omnibus verschiebt nur die Fristen, nicht die inhaltlichen Anforderungen. Grund: harmonisierte Normen, an denen sich Unternehmen orientieren sollen, waren vor Ende 2026 nicht verfügbar — die EU wollte keine Pflicht ohne verlässlichen Prüfmaßstab in Kraft setzen, entschied sich aber bewusst gegen eine Aufweichung der Inhalte selbst.
Wichtig dabei: Kein Regelwerk ersetzt ein anderes. DSGVO, der freiwillige GPAI Code of Practice (mit „Safe Harbor"-Wirkung) und der Zertifizierungsstandard ISO/IEC 42001 gelten parallel und kumulativ zum AI Act — wer nur auf eine Frist schaut, übersieht die anderen drei. Wer 2026 noch abwartet, verschenkt außerdem Vorlaufzeit: Risikomanagement und Dokumentation lassen sich unabhängig vom exakten Stichtag aufbauen.
Der Irrtum, der mir in Projekten am häufigsten begegnet: HR-KI gilt fast immer als Hochrisiko. Annex III Punkt 4 nennt Beschäftigung und Personalmanagement ausdrücklich — dazu zählen KI-gestützte Bewerberauswahl, Beförderungsentscheidungen und Leistungsbeurteilung. Wer KI-Recruiting-Funktionen in bestehender HR-Software aktiviert, ist damit sehr wahrscheinlich Hochrisiko-Deployer. Diese Einordnung gehört vor den Go-Live geprüft, nicht danach.
Glossar
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Das Compliance Center ordnet Ihr System den vier Risikoklassen zu und zeigt die konkret geltenden Pflichten und Fristen.
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Gilt die neue Frist (Dezember 2027) auch für bereits laufende Systeme?
Ja — die Verschiebung gilt für alle Anhang-III-Systeme unabhängig davon, ob sie neu eingeführt oder bereits im Einsatz sind. Wer schon vorbereitet ist, muss nicht auf die Frist warten und kann früher konform gehen.
Ist KI-gestütztes Recruiting automatisch Hochrisiko?
In den allermeisten Fällen ja. Annex III nennt Beschäftigung und Personalmanagement ausdrücklich als Hochrisiko-Bereich — auch KI-Zusatzfunktionen in bestehender HR-Software wie Bewerber-Screening fallen darunter. Die Einstufung gehört vor dem Rollout geprüft, nicht danach.
Betrifft mich der AI Act auch außerhalb der EU?
Ja, wenn das Ergebnis Ihres Systems in der EU genutzt wird (Marktortprinzip) — unabhängig davon, wo Anbieter oder Betreiber sitzen.
Reicht die Frist bis 2027, um jetzt noch nichts zu tun?
Technisch ja, praktisch nein: Konformitätsbewertung, Risikomanagement und Dokumentation brauchen bei komplexeren Systemen mehrere Monate Vorlauf — die verlängerte Frist ist Puffer, kein Freibrief.
Daniel Ostner
Aus Kapitel 4 des Enterprise-AI-Leitfaden-Buchs
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