EU AI Act Check: Welche Risikoklasse hat Ihr KI-System?
Der EU AI Act ordnet KI-Systeme in vier Stufen ein: verboten, hochriskant, begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten und minimales Risiko. Dieser Check führt Sie in zwei bis drei Minuten durch die Prüfung nach Art. 5, Art. 6 mit Anhang I und III sowie Art. 50 und zeigt, welche Pflichten bis wann gelten. Grundlage ist der Stand nach der Verordnung (EU) 2026/1744. Ihre Antworten verlassen Ihren Browser nicht.
Welche Risikoklassen gibt es?
Verbotene Praktiken nach Art. 5 dürfen gar nicht eingesetzt werden, etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Hochrisiko-Systeme nach Art. 6 unterliegen umfangreichen Pflichten wie Risikomanagement, Dokumentation und menschlicher Aufsicht. Systeme mit begrenztem Risiko müssen nach Art. 50 offenlegen, dass KI im Spiel ist. Für alle übrigen Systeme gelten keine besonderen Anforderungen, nur die allgemeine Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4.
Wann ist ein KI-System hochriskant?
Es gibt zwei Wege. Nach Art. 6 Abs. 1 ist ein System hochriskant, wenn es Sicherheitsbauteil eines Produkts nach Anhang I ist, das eine Konformitätsbewertung durch Dritte braucht, etwa ein Medizinprodukt. Nach Art. 6 Abs. 2 ist es hochriskant, wenn es in einem der acht Bereiche von Anhang III eingesetzt wird, zum Beispiel im Recruiting, bei der Kreditvergabe oder in der Bildung.
Was bedeutet die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3?
Ein System in einem Anhang-III-Bereich ist nicht hochriskant, wenn es nur eine eng gefasste verfahrenstechnische Aufgabe erledigt, ein menschliches Ergebnis verbessert, Muster erkennt, ohne die menschliche Bewertung zu ersetzen, oder eine Bewertung nur vorbereitet. Die Ausnahme gilt nie, wenn das System Profile natürlicher Personen erstellt. Wer sie nutzt, muss die Einstufung nach Art. 6 Abs. 4 dokumentieren und das System trotzdem registrieren.
Welche Fristen gelten seit der Verordnung (EU) 2026/1744?
Die Verbote nach Art. 5 gelten seit dem 02.02.2025, die zwei neuen Verbote zu intimen Deepfakes und Missbrauchsdarstellungen ab dem 02.12.2026. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit dem 02.08.2026; für generative Systeme, die schon vorher am Markt waren, greift die Kennzeichnungspflicht ab dem 02.12.2026. Die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben: für Anhang III auf den 02.12.2027, für Anhang I auf den 02.08.2028.
Häufige Fragen
Ist der EU AI Act Check kostenlos?
Ja. Der Check ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Ein Konto brauchen Sie nur, wenn Sie das Ergebnis speichern und nach Art. 6 Abs. 4 dokumentieren möchten.
Werden meine Antworten gespeichert?
Nein. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es gibt kein Freitextfeld, keine KI-Auswertung und keine Übertragung an einen Server. Wenn Sie den Link kopieren, stehen Ihre Antworten als kurzes, unverschlüsseltes Kürzel in der Adresse.
Ersetzt das Ergebnis eine rechtliche Prüfung?
Nein. Der Check gibt eine strukturierte Orientierung auf Basis Ihrer Angaben. Die verbindliche Einstufung trifft Ihre Rechtsfunktion, insbesondere bei Grenzfällen in Anhang III.
Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?
Anbieter entwickeln ein KI-System oder bringen es unter eigenem Namen in Verkehr. Betreiber setzen ein System in eigener Verantwortung ein. Viele Unternehmen sind beides, etwa wenn sie ein eingekauftes Modell anpassen und intern nutzen. Wählen Sie dann „Weiß ich nicht“, um beide Pflichtenlisten zu sehen.
Welche Rechtsgrundlage nutzt der Check?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht im Amtsblatt am 24.07.2026 und in Kraft seit dem 27.07.2026. Die Fristen haben wir gegen den Amtsblatt-Text geprüft.